ETF
In Kürze
ETF bezeichnet einen börsengehandelten Investmentfonds mit indexnaher Wertentwicklung. Die Anteile werden fortlaufend an der Börse gehandelt.
Definition
ETF ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Investmentfonds, dessen Anteile fortlaufend an einer Börse gehandelt werden. ETF bildet die Wertentwicklung eines bestimmten Referenzindex passiv nach. Voraussetzung ist eine transparente Abbildungsstrategie mit physischer oder synthetischer Replikation des Index. Die Zusammensetzung orientiert sich ausschließlich an den im Index enthaltenen Vermögenswerten. ETF weist keine aktive Auswahlentscheidung durch ein Fondsmanagement auf. Die rechtliche Ausgestaltung erfolgt nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Eine Garantie auf Kapitalerhalt oder positive Rendite ist nicht Bestandteil des Konstrukts. ETF ist von aktiv gemanagten Investmentfonds mit diskretionärer Anlagestrategie abzugrenzen. In der Praxis dient ETF dem kosteneffizienten Zugang zu breit diversifizierten Kapitalmarktsegmenten.