Existenzgründung
In Kürze
Existenzgründung beschreibt den strukturierten Einstieg in eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit. Sie dient der nachhaltigen Sicherung eines eigenständigen Erwerbseinkommens.
Definition
Existenzgründung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den planmäßigen Prozess zur Aufnahme einer dauerhaft angelegten selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Existenzgründung umfasst sämtliche organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Schritte bis zur operativen Geschäftstätigkeit. Sie liegt vor, wenn eine Geschäftsidee systematisch in eine rechtlich zulässige Erwerbsform überführt ist. Erforderlich ist eine eigenverantwortliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht außerhalb abhängiger Beschäftigung. Die Existenzgründung setzt regelmäßig eine formale Anzeige oder Anmeldung bei zuständigen Behörden voraus. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung in § 14 GewO. Persönliche Motive oder wirtschaftliche Erfolgserwartungen sind für die rechtliche Einordnung unerheblich. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Existenzgründung besteht nicht. Sie ist von bloßer Nebentätigkeit ohne unternehmerische Organisation abzugrenzen. Für die Praxis ist die Existenzgründung Anknüpfungspunkt für Anmeldepflichten, Förderinstrumente und sozialversicherungsrechtliche Zuordnungen.