Akzeptkredit
In Kürze
Ein Akzeptkredit ist eine kreditähnliche Finanzierungsform auf Wechselbasis. Die Bank übernimmt dabei eine eigenständige Zahlungspflicht gegenüber Dritten.
Definition
Akzeptkredit ist ein bankrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Finanzierungsform, bei der ein Kreditinstitut einen vom Kunden gezogenen Wechsel akzeptiert. Der Akzeptkredit verschafft dem Unternehmen kurzfristige Liquidität durch die Verkehrsfähigkeit des akzeptierten Wechsels. Kennzeichnend ist, dass die Bank durch das Akzept nach außen als Hauptschuldner haftet. Voraussetzung ist, dass der Wechsel formwirksam ausgestellt und von der Bank vorbehaltlos angenommen ist. Im Innenverhältnis verpflichtet sich der Kunde zur rechtzeitigen Bereitstellung des Wechselbetrags vor Fälligkeit. Die wirtschaftliche Belastung entsteht durch ein vereinbartes Akzeptentgelt zugunsten des Kreditinstituts. Eine unmittelbare Auszahlung eines Darlehensbetrags ist mit dieser Finanzierungsform nicht verbunden. Der Akzeptkredit dient typischerweise der kurz- bis mittelfristigen Unternehmensfinanzierung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung besteht für Kreditinstitute nicht. Der Akzeptkredit ist vom klassischen Gelddarlehen abzugrenzen, da keine unmittelbare Kapitalüberlassung erfolgt. In der Praxis wird diese Finanzierungsform vor allem im Handels- und Außenwirtschaftsverkehr eingesetzt.