ALG
In Kürze
ALG bezeichnet eine Geldleistung bei Eintritt von Arbeitslosigkeit. Sie dient der zeitlich begrenzten Sicherung des Lebensunterhalts.
Definition
ALG ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das Arbeitslosengeld als Geldleistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. ALG wird an Personen gezahlt, die arbeitslos sind und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung ist insbesondere, dass Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit objektiv vorliegen. Der Anspruch auf ALG setzt die Erfüllung einer Anwartschaftszeit innerhalb einer gesetzlich bestimmten Rahmenfrist voraus. Rechtsgrundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch III SGB III. Die Höhe des ALG richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgelt aus vorheriger versicherungspflichtiger Beschäftigung. Eine dauerhafte Sicherung des Lebensunterhalts wird durch ALG nicht gewährleistet. ALG ist vom Bürgergeld abzugrenzen, da es an vorherige Beitragszeiten anknüpft. In der Praxis bildet ALG die zentrale Entgeltersatzleistung bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit.