Allgemeine Arbeitsbedingungen
In Kürze
Allgemeine Arbeitsbedingungen sind vorformulierte Vertragsregelungen im Arbeitsverhältnis. Sie unterliegen einer besonderen gesetzlichen Inhaltskontrolle.
Definition
Allgemeine Arbeitsbedingungen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Allgemeine Arbeitsbedingungen bezeichnen vorformulierte Vertragsklauseln, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Inhalt einseitig festgelegt und nicht individuell ausgehandelt ist. Allgemeine Arbeitsbedingungen liegen vor, wenn sie bei Vertragsschluss gestellt und dem Arbeitnehmer zur Übernahme vorgegeben sind. Maßgeblich ist, dass die Klauseln typisierend auf mehrere Verträge Anwendung finden sollen. Die rechtliche Beurteilung erfolgt nach den §§ 305 bis 310 Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Allgemeine Arbeitsbedingungen sind unwirksam, soweit sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder nicht klar formuliert sind. Eine ergänzende Vertragsauslegung findet bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln nicht statt. Allgemeine Arbeitsbedingungen sind von individuell ausgehandelten Vertragsabreden abzugrenzen, die der AGB-Kontrolle entzogen sind. In der Praxis prägen sie Inhalt, Reichweite und Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten.