Fiskus
In Kürze
Der Fiskus bezeichnet den Staat in seiner vermögensrechtlichen Rolle. Er fasst staatliches Vermögen und staatliche Finanzinteressen begrifflich zusammen.
Definition
Fiskus ist ein öffentlich-rechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Staat als Träger von Vermögensrechten und finanziellen Interessen im Rechtsverkehr. Der Fiskus umfasst das staatliche Vermögen sowie die daraus folgenden vermögensrechtlichen Handlungsbefugnisse. Er liegt vor, wenn der Staat nicht hoheitlich, sondern vermögensverwaltend oder wirtschaftlich tätig wird. Voraussetzung ist ein Handeln des Staates auf privatrechtlicher oder fiskalischer Grundlage. Der Fiskus tritt dabei als Rechtssubjekt auf, das Einnahmen erzielt, Ausgaben tätigt und Vermögenswerte verwaltet. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den haushaltsrechtlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts. Der Fiskus begründet keine Gleichsetzung mit einzelnen Behörden oder der Finanzverwaltung. Er ist vom hoheitlichen Staatshandeln abzugrenzen, das auf öffentlich-rechtlicher Eingriffsverwaltung beruht. In der Praxis dient der Fiskus als Zuordnungsbegriff für staatliche Vermögensinteressen in Steuer-, Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten.