Forderung
In Kürze
Forderung bezeichnet einen rechtlich begründeten Anspruch auf eine Leistung. Sie entsteht aus einem bestehenden Schuldverhältnis.
Definition
Forderung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines aus einem Schuldverhältnis resultierenden Anspruchs. Sie beschreibt das Recht eines Gläubigers, von einem Schuldner eine bestimmte Leistung zu verlangen. Forderung liegt vor, wenn eine Leistungspflicht rechtlich festgelegt und einer konkreten Person zugeordnet ist. Die Leistung kann auf Zahlung, Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sein und bleibt erfüllungsbedürftig. Forderung setzt voraus, dass ein wirksames Schuldverhältnis mit bestimmtem Leistungsinhalt besteht. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), insbesondere § 241 BGB. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Durchsetzbarkeit ohne Nachweis des zugrunde liegenden Schuldverhältnisses. Forderung ist von einer bloßen Erwartung oder unverbindlichen Zusage ohne Rechtsbindungswillen abzugrenzen. Forderung ist in der Praxis relevant für arbeitsvertragliche Vergütungsansprüche, Rückzahlungsverpflichtungen und betriebliche Forderungsverwaltung.