Forfaitierung
In Kürze
Forfaitierung bezeichnet den endgültigen Verkauf bestimmter Forderungen an einen Dritten ohne Rückgriff. Sie dient der Liquiditätsbeschaffung und der Risikoübertragung bei bestehenden Zahlungsansprüchen.
Definition
Forfaitierung ist ein finanzierungsrechtliches Instrument zur Liquiditätsbeschaffung durch endgültigen Verkauf bestimmter Geldforderungen. Sie bezeichnet den entgeltlichen Ankauf bereits bestehender Forderungen durch einen Forfaiteur ohne Rückgriff. Der Verkäufer erhält sofortige Liquidität, während das wirtschaftliche Ausfallrisiko vollständig auf den Käufer übergeht. Forfaitierung liegt vor, wenn eine übertragbare, bestimmte und fällige Forderung vertraglich festgelegt ist. Erforderlich sind ein wirksamer Forderungskauf, die Abtretbarkeit der Forderung und deren eindeutige Individualisierbarkeit. Rechtsgrundlagen sind § 453 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie § 398 BGB für die Abtretung. Mit Forfaitierung gehen Forderung und verbundene Sicherungsrechte endgültig auf den neuen Gläubiger über. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung besteht nicht und wird allein durch privatautonome Entscheidung ausgelöst. Forfaitierung ist vom Factoring abzugrenzen, da nur konkret bezeichnete Einzelforderungen verkauft werden. In der Praxis dient sie vor allem der Exportfinanzierung und der Absicherung langfristiger Zahlungsziele.