Fragerecht des Arbeitgebers
In Kürze
Das Fragerecht des Arbeitgebers regelt, welche Informationen er rechtmäßig erheben darf. Es ist auf arbeitsplatzbezogene und erforderliche Angaben beschränkt.
Definition
Das Fragerecht des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtliche Befugnis des Arbeitgebers, Bewerbern oder Arbeitnehmern Fragen zu stellen. Das Fragerecht des Arbeitgebers besteht nur, soweit die erfragten Tatsachen für das Arbeitsverhältnis objektiv erheblich sind. Zulässig sind Fragen, wenn sie einen unmittelbaren Bezug zur Eignung, Tätigkeit oder Vertragsdurchführung haben. Unzulässig sind Fragen ohne Arbeitsplatzbezug oder mit diskriminierendem Inhalt. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Fragerecht des Arbeitgebers begründet keine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Antwort bei unzulässigen Fragen. Es ist von der Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers abzugrenzen, die nur ausnahmsweise besteht. In der Praxis steuert das Fragerecht des Arbeitgebers die rechtmäßige Informationsbeschaffung im Bewerbungs- und Arbeitsverhältnis.