freie Mitarbeit
In Kürze
Die freie Mitarbeit bezeichnet eine selbstständige Form der Leistungserbringung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Sie ist durch organisatorische Unabhängigkeit und fehlende persönliche Abhängigkeit geprägt.
Definition
Freie Mitarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen durch rechtlich selbstständige Auftragnehmer für einen Auftraggeber. Die Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass Zeit, Ort und Art der Leistung eigenverantwortlich bestimmt werden. Freie Mitarbeit liegt vor, wenn keine persönliche Abhängigkeit besteht und keine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation festgelegt ist. Maßgeblich ist, dass keine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit oder Dauer der Tätigkeit besteht. Die rechtliche Einordnung erfolgt insbesondere nach § 7 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Der Begriff begründet keinen Anspruch auf arbeitsrechtlichen Schutz oder soziale Sicherungssysteme. Freie Mitarbeit ist von einem Arbeitsverhältnis abzugrenzen, das durch persönliche Abhängigkeit und Weisungsunterworfenheit geprägt ist. Bei der freien Mitarbeit ist stets die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses entscheidend. Die Einordnung besitzt hohe Praxisrelevanz für sozialversicherungsrechtliche Prüfungen und haftungsrechtliche Risiken.