Freiheitsstrafe
In Kürze
Die Freiheitsstrafe ist eine staatliche Sanktion mit Entzug der persönlichen Bewegungsfreiheit. Sie wird zeitig oder lebenslang verhängt und unterliegt gesetzlichen Vollstreckungsregeln.
Definition
Freiheitsstrafe ist ein strafrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vom Strafgericht verhängte Sanktion durch zeitweisen oder lebenslangen Entzug der persönlichen Freiheit. Die Freiheitsstrafe liegt vor, wenn der Verurteilte zur Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt verpflichtet ist. Sie wird als zeitige oder lebenslange Freiheitsentziehung ausgesprochen und nach gesetzlich festgelegten Strafrahmen bemessen. Die zeitige Freiheitsstrafe setzt ein Mindestmaß von einem Monat und ein Höchstmaß von fünfzehn Jahren voraus. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nur zulässig, wenn sie im jeweiligen Straftatbestand ausdrücklich vorgesehen ist. Rechtsgrundlage für Art und Dauer ist § 38 Strafgesetzbuch (StGB). Für die Aussetzung des Strafrestes lebenslanger Freiheitsstrafe zur Bewährung gilt § 57a Strafgesetzbuch (StGB). Die Freiheitsstrafe begründet keinen Anspruch auf vorzeitige Entlassung ohne gesetzlich geregelte Voraussetzungen. Sie ist von der Geldstrafe abzugrenzen, bei der kein unmittelbarer Freiheitsentzug angeordnet wird. Die Freiheitsstrafe besitzt erhebliche Praxisrelevanz für Strafzumessung, Vollstreckung und Bewährungsentscheidungen.