Freizeichnungsklausel
In Kürze
Die Freizeichnungsklausel dient der Begrenzung oder dem Ausschluss vertraglicher Haftung. Sie wird regelmäßig in vorformulierten Vertragsbedingungen verwendet.
Definition
Freizeichnungsklausel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine vertragliche Regelung, durch die eine Partei ihre Haftung ganz oder teilweise ausschließt. Die Freizeichnungsklausel erfasst typischerweise Schadensersatz-, Gewährleistungs- oder Bindungsfolgen aus bestimmten Pflichtverletzungen. Sie liegt vor, wenn der Ausschluss oder die Einschränkung von Verantwortlichkeit eindeutig und vorab festgelegt ist. Die Verwendung setzt voraus, dass Inhalt, Reichweite und Voraussetzungen der Haftungsbegrenzung klar bestimmt sind. In Arbeits- und Dienstverträgen unterliegt die Freizeichnungsklausel der Kontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen. Rechtsgrundlage ist § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der unangemessene Benachteiligungen verbietet. Die Freizeichnungsklausel ist unwirksam, soweit zwingende Haftungstatbestände oder Kardinalpflichten betroffen sind. Sie ist von einer bloßen Haftungsbegrenzung abzugrenzen, die einen Anspruch dem Grunde nach bestehen lässt. Die Freizeichnungsklausel hat praktische Bedeutung für die Risikoverteilung bei vertraglichen Leistungsbeziehungen.