Führung
In Kürze
Führung bezeichnet die zielgerichtete Einflussnahme auf Menschen innerhalb organisatorischer Strukturen. Sie steuert Verhalten und Zusammenarbeit zur Erreichung festgelegter Ziele.
Definition
Führung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung zielgerichteter Einflussnahme innerhalb betrieblicher Organisationsstrukturen. Sie umfasst das bewusste Lenken, Koordinieren und Steuern von Personen zur Erreichung festgelegter Aufgaben. Führung liegt vor, wenn Aufgabenverteilung, Entscheidungsbefugnisse und Weisungsrechte funktional festgelegt sind. Die Einflussnahme erfolgt innerhalb bestehender Hierarchien unter Nutzung formeller oder faktischer Überordnungspositionen. Führung setzt eine organisatorische Zuordnung voraus und ist nicht auf eine bestimmte Person beschränkt. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) sowie arbeitsvertraglichen Regelungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausübung von Führung besteht unabhängig von der jeweiligen Stellung nicht. Führung ist von Management durch den Schwerpunkt auf personalbezogene Einflussnahme abzugrenzen. Führung ist in der betrieblichen Praxis maßgeblich für Zusammenarbeit, Aufgabensteuerung und Verantwortungszuweisung.