Führungsgrundsätze
In Kürze
Führungsgrundsätze beschreiben verbindliche Leitlinien für das Verhalten von Führungskräften im Unternehmen. Sie dienen der einheitlichen Ausrichtung von Führung und Zusammenarbeit.
Definition
Führungsgrundsätze ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur normativen Ausrichtung betrieblicher Führungs- und Verhaltensstandards. Sie beschreiben verbindliche Leitlinien für das Verhalten von Führungskräften gegenüber Beschäftigten innerhalb der Organisation. Führungsgrundsätze liegen vor, wenn schriftlich fixierte Regeln zur Ausübung von Weisungs- und Führungsbefugnissen festgelegt sind. Der Regelungsgehalt umfasst Führungsstil, Zusammenarbeit, Aufgabenübertragung, Kommunikation und Beurteilungsmaßstäbe in abstrakt-genereller Form. Vorausgesetzt ist eine organisationsweite Geltung unabhängig von einzelnen Arbeitsverträgen oder individuellen Absprachen. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) sowie kollektivrechtlichen Ordnungsstrukturen. Führungsgrundsätze begründen keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Führungsmaßnahmen oder personalpolitische Entscheidungen des Arbeitgebers. Sie sind von individualvertraglichen Zielvereinbarungen durch ihren abstrakten und nicht leistungsbezogenen Charakter abzugrenzen. Führungsgrundsätze dienen in der Praxis der Orientierung, Vereinheitlichung und Beurteilung von Führungshandeln im Unternehmen.