Alterseinkünftegesetz
In Kürze
Das Alterseinkünftegesetz regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und laufenden Alterseinkünften. Es ordnet den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung.
Definition
Alterseinkünftegesetz ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzliche Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und daraus resultierenden Alterseinkünften. Das Alterseinkünftegesetz ordnet einen systematischen Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung fest. Es liegt vor, wenn Vorsorgeaufwendungen schrittweise steuerlich abzugsfähig gestellt und Rentenleistungen zunehmend steuerpflichtig behandelt werden. Maßgeblich ist die Zuordnung der Besteuerung an die Auszahlungsphase unter gleichzeitiger Entlastung der Beitragsphase. Rechtsgrundlage ist das Alterseinkünftegesetz im Zusammenspiel mit dem Einkommensteuergesetz (EStG). Das Alterseinkünftegesetz begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Rentenhöhe oder konkrete steuerliche Vorteilshöhe. Von der reinen Ertragsanteilsbesteuerung unterscheidet sich das Alterseinkünftegesetz durch die vollständige Abkehr vom alleinigen Ertragsbezug. In der Praxis bestimmt das Alterseinkünftegesetz die steuerliche Planung von Vorsorgeaufwendungen und Renteneinkünften langfristig.