Geldwäsche
In Kürze
Geldwäsche bezeichnet die Verschleierung illegaler Vermögensherkünfte durch Einbindung in legale Zahlungs- und Wirtschaftskreisläufe. Ziel ist die Tarnung der Herkunft, um staatliche Zugriffsmöglichkeiten zu erschweren.
Definition
Geldwäsche ist ein strafrechtlicher Begriff, der die Verschleierung illegaler Vermögensherkünfte innerhalb legaler Wirtschaftskreisläufe bezeichnet. Erfasst wird das zielgerichtete Handeln zur Tarnung krimineller Herkunft von Vermögenswerten durch strukturierte Transaktionen. Die Verschleierung kann durch Umwandlung, Übertragung, Verwahrung oder Nutzung im Geschäftsverkehr erfolgen. Geldwäsche liegt vor, wenn Herkunft, Verfügungsgewalt oder wirtschaftliche Zuordnung von Vermögenswerten objektiv verschleiert sind. Erforderlich ist eine Vortat, aus der Vermögenswerte stammen, sowie ein nachfolgender Verschleierungsvorgang. Der objektive Tatbestand erfordert keine Bereicherungsabsicht, sondern lediglich die Eignung zur Herkunftsverschleierung. Rechtsgrundlage ist § 261 Strafgesetzbuch StGB sowie ergänzend das Geldwäschegesetz GwG für Präventionspflichten. Das GwG regelt Identifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten für besonders verpflichtete private Marktteilnehmer. Geldwäsche begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vermögensabschöpfung außerhalb strafrechtlicher Verfahren der Behörden. Strafbar ist auch leichtfertiges Handeln, sofern gesetzliche Tatbestandsmerkmale vollständig erfüllt sind werden. Geldwäsche ist von Steuerhinterziehung abzugrenzen, da dort die Herkunft nicht, sondern die Besteuerung betroffen ist. Die Einordnung beeinflusst Meldepflichten, Ermittlungszuständigkeiten und unternehmensbezogene Sorgfaltspflichten bei finanziellen Transaktionen erheblich.