Geldwerter Vorteil
In Kürze
Geldwerter Vorteil bezeichnet zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers mit wirtschaftlichem Wert außerhalb des Barlohns. Er wird dem Arbeitsentgelt zugerechnet und kann steuer- und beitragsrechtlich relevant sein.
Definition
Geldwerter Vorteil ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet jede vom Arbeitgeber gewährte Leistung mit objektivem wirtschaftlichem Wert für den Arbeitnehmer. Die Leistung tritt anstelle von oder zusätzlich zu Geldlohn und erhöht die individuelle Vergütung. Geldwerter Vorteil liegt vor, wenn eine Sachleistung oder Nutzungsmöglichkeit im Arbeitsverhältnis festgelegt ist. Unerheblich ist, ob die Leistung freiwillig, vertraglich oder kollektivrechtlich eingeräumt wurde. Maßgeblich ist allein der objektive Vorteil im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Geldwerter Vorteil unterliegt grundsätzlich der steuerlichen Bewertung nach § 8 Einkommensteuergesetz EStG. Steuerbefreiungen oder Pauschalierungen ergeben sich funktional aus § 3 EStG. Die Bewertung erfolgt nach dem üblichen Endpreis oder gesetzlich bestimmten Bewertungsmaßstäben. Ein geldwerter Vorteil begründet keinen Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrags. Er ist vom reinen Aufwendungsersatz abzugrenzen, sofern kein wirtschaftlicher Mehrwert verbleibt. Die Einordnung ist relevant für Lohnabrechnung, Steuerabzug und sozialversicherungsrechtliche Beitragspflichten im Arbeitsverhältnis.