Altersgrenze
In Kürze
Die Altersgrenze im Arbeitsrecht beschreibt die vereinbarte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Sie wirkt nur, wenn sie rechtlich wirksam festgelegt ist.
Definition
Altersgrenze im Arbeitsrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine rechtlich festgelegte Altersmarke, bei deren Erreichen ein Arbeitsverhältnis automatisch endet. Altersgrenze im Arbeitsrecht liegt vor, wenn der Beendigungszeitpunkt objektiv an ein bestimmtes Lebensalter gekoppelt ist. Die Festlegung muss sich aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individualvertraglicher Regelung ergeben. Ohne ausdrückliche Regelung tritt keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses allein durch Zeitablauf ein. Rechtlich wird die Altersgrenze als Befristung auf einen kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt eingeordnet. Die Zulässigkeit setzt regelmäßig einen sachlichen Grund im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes voraus. Als maßgeblicher Sachgrund gilt insbesondere der Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind das Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 (TzBfG) sowie das Sechste Buch Sozialgesetzbuch § 41 (SGB VI). Altersgrenze im Arbeitsrecht begründet keine Verpflichtung zum Bezug einer Altersrente. Sie ist von einer Kündigung wegen Alters strikt zu unterscheiden. Altersgrenze im Arbeitsrecht hat praktische Bedeutung für die planbare Beendigung von Arbeitsverhältnissen im rentennahen Bereich.