Geschäftsführer (GmbH)
In Kürze
Der Geschäftsführer (GmbH) ist das gesetzliche Leitungs- und Vertretungsorgan der Gesellschaft. Er führt die Geschäfte und handelt für die GmbH nach außen.
Definition
Geschäftsführer (GmbH) ist ein gesellschaftsrechtliches Organ zur Leitung und Vertretung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Er bezeichnet die natürliche Person, die zur Führung der laufenden Geschäfte berufen ist. Die Organstellung liegt vor, wenn die Bestellung wirksam erfolgt und rechtlich fortbesteht. Geschäftsführer (GmbH) vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich mit gesetzlich begründeter organschaftlicher Vertretungsmacht. Die Leitung umfasst operative Entscheidungen sowie die Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Vorgaben im Rahmen der internen Zuständigkeiten. Voraussetzungen sind unbeschränkte Geschäftsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe nach dem GmbH-Recht. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, insbesondere §§ 6 und 35 GmbHG. Geschäftsführer (GmbH) ist im Innenverhältnis an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden. Eine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Betriebsverfassungsrechts besteht kraft Organstellung regelmäßig nicht. Der Begriff begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Geschäftsführer (GmbH) ist vom Vorstand einer Aktiengesellschaft abzugrenzen, der ein anderes Leitungsorgan darstellt. In der Praxis ist die Stellung zentral für Haftungsfragen, Unternehmensorganisation und externe Rechtsverhältnisse.