Gewerbesteuerhebesatz
In Kürze
Der Gewerbesteuerhebesatz bestimmt die kommunale Höhe der Gewerbesteuer. Er wird von jeder Gemeinde eigenständig festgelegt.
Definition
Gewerbesteuerhebesatz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den von einer Gemeinde festgesetzten Prozentsatz zur Ermittlung der Gewerbesteuerschuld. Der Gewerbesteuerhebesatz wirkt als rechnerischer Multiplikator auf den gesetzlich ermittelten Steuermessbetrag. Er liegt vor, wenn eine Gemeinde für ein Kalenderjahr einen verbindlichen Hebesatz beschlossen hat. Die Festsetzung erfolgt einheitlich für alle gewerbesteuerpflichtigen Betriebe im Gemeindegebiet. Rechtsgrundlage ist § 16 Gewerbesteuergesetz (Gewerbesteuergesetz, GewStG) als zentrale Zuständigkeitsnorm. Der Gewerbesteuerhebesatz ergänzt die bundesweit einheitliche Steuermesszahl ohne diese zu verändern. Eine Verpflichtung zur Festsetzung oberhalb des gesetzlichen Mindesthebesatzes besteht nicht. Abzugrenzen ist der Gewerbesteuerhebesatz vom Steuermessbetrag, der durch das Finanzamt ermittelt wird. In der Praxis beeinflusst der Gewerbesteuerhebesatz die standortbezogene Höhe der kommunalen Gewerbesteuerbelastung maßgeblich.