Gewerkschaften
In Kürze
Gewerkschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern zur kollektiven Interessenvertretung. Sie wirken überbetrieblich auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ein.
Definition
Gewerkschaften sind ein arbeitsrechtlicher Begriff mit kollektivrechtlicher Verankerung im System der Tarifautonomie. Sie bezeichnen auf Dauer angelegte Arbeitnehmervereinigungen, die Arbeitsbedingungen kollektiv wahrnehmen und gegenüber Arbeitgebern durchsetzen. Gewerkschaften liegen vor, wenn eine freie, gegnerfreie und unabhängige Organisation überbetrieblich strukturiert ist. Voraussetzung ist eine satzungsgemäße Zwecksetzung zur Wahrung von Arbeitnehmerinteressen und zum Abschluss von Tarifverträgen. Die verfassungsrechtliche Grundlage bildet Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) als Schutz der Koalitionsfreiheit. Tarifrechtlich sind Gewerkschaften nach § 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) tariffähige Parteien auf Arbeitnehmerseite. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in Gewerkschaften besteht nicht. Sie sind von Betriebsräten abzugrenzen, da diese betriebsintern gesetzlich verankert handeln. Gewerkschaften besitzen praktische Relevanz für Tarifverhandlungen, kollektive Arbeitsbedingungen und die Interessenvertretung von Arbeitnehmern.