Gewinn- und Verlustrechnung
In Kürze
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens für einen Zeitraum. Sie stellt Erträge und Aufwendungen systematisch gegenüber.
Definition
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet ein Rechnungslegungsinstrument, das sämtliche Erträge und Aufwendungen einer Abrechnungsperiode systematisch gegenüberstellt. Ziel ist die rechnerische Ermittlung des Periodenerfolgs als Gewinn oder Verlust. Die Gewinn- und Verlustrechnung liegt vor, wenn die Ertrags- und Aufwandspositionen periodengerecht erfasst und saldiert sind. Erfasst werden ausschließlich erfolgswirksame Geschäftsvorfälle, unabhängig von Zahlungszeitpunkten oder Finanzierungswirkungen. Die Darstellung erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschemata in Kontenform oder Staffelform. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere § 242 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist Bestandteil des Jahresabschlusses und steht funktional neben der Bilanz. Eine eigenständige Aussage über Liquidität oder Vermögenslage wird dadurch nicht getroffen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist von der Einnahmenüberschussrechnung abzugrenzen, da sie streng periodisiert arbeitet. In der arbeitsrechtlichen Praxis ist sie relevant, weil sie Informationsgrundlage betrieblicher Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte darstellt.