Abfindung
In Kürze
Abfindung bezeichnet eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie dient dem Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlustes.
Definition
Abfindung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Abfindung bezeichnet eine einmalige Geldleistung des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Abfindung liegt vor, wenn eine Zahlung zur Kompensation wirtschaftlicher Nachteile infolge des Arbeitsplatzverlustes festgelegt ist. Die Zahlung setzt einen rechtlichen Verpflichtungstatbestand oder eine wirksame individual- oder kollektivrechtliche Regelung voraus. Rechtsgrundlagen können insbesondere § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder §§ 9, 10 KSchG sein. Ein Anspruch entsteht außerdem, wenn eine Abfindung als Bestandteil eines Sozialplans nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz festgelegt ist. Abfindung ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigungsleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht grundsätzlich nicht. Abzugrenzen ist die Abfindung von laufendem Arbeitsentgelt oder Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient Abfindung häufig der einvernehmlichen oder prozessualen Beendigung von Kündigungsstreitigkeiten.