GKV-Monatsmeldung
In Kürze
Die GKV-Monatsmeldung ist eine sozialversicherungsrechtliche Arbeitgebermeldung bei Mehrfachbeschäftigung. Sie dient der beitragsrechtlichen Prüfung laufender Arbeitsentgelte.
Definition
Die GKV-Monatsmeldung ist ein sozialversicherungsrechtliches Instrument im Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bezeichnet eine monatliche Entgeltmeldung des Arbeitgebers zur Prüfung der Beitragsbemessung bei mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Die GKV-Monatsmeldung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer zeitgleich mehrere sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ausübt. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse zur Feststellung beitragsrelevanter Gesamtentgelte eine Meldung anfordert. Die GKV-Monatsmeldung wird durch den Arbeitgeber elektronisch im Datenerfassungs- und -übermittlungsverfahren übermittelt. Rechtsgrundlage ist § 28a Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) in Verbindung mit § 11b Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Eine automatische Verpflichtung zur laufenden Abgabe ohne Anforderung besteht nicht. Sie ist von der Jahresmeldung abzugrenzen, da sie anlassbezogen und monatlich erfolgt. Die GKV-Monatsmeldung besitzt praktische Bedeutung für die korrekte Zuordnung von Beiträgen bei parallelen Beschäftigungsverhältnissen.