Gläubiger
In Kürze
Gläubiger ist eine Person oder Stelle, die aus einem Schuldverhältnis eine Leistung verlangen kann. Die Stellung ergibt sich aus der rechtlichen Zuordnung einer Forderung.
Definition
Gläubiger ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit schuldrechtlicher Einbindung in bestehende Leistungsbeziehungen. Er bezeichnet die berechtigte Partei eines Schuldverhältnisses, die vom Schuldner ein Tun oder Unterlassen verlangen kann. Gläubigerstellung besteht, wenn eine Forderung rechtlich wirksam zugeordnet und durchsetzbar festgelegt ist. Voraussetzung ist das Bestehen eines Schuldverhältnisses, aus dem sich ein bestimmter Leistungsanspruch ergibt. Die Rechtsgrundlage bildet § 241 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Leistungspflichten aus Schuldverhältnissen normiert. Ein Gläubiger begründet keinen Anspruch ohne zugrunde liegende Forderung oder wirksames Schuldverhältnis. Er ist vom Schuldner abzugrenzen, da dieser zur Erbringung der geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Die Stellung als Gläubiger besitzt praktische Bedeutung bei der Durchsetzung arbeitsvertraglicher Vergütungs- und Nebenansprüche.