Globalisierung
In Kürze
Globalisierung bezeichnet die zunehmende weltweite Verflechtung von Märkten, Unternehmen und Produktionsprozessen. Sie prägt wirtschaftliche Rahmenbedingungen, unter denen Arbeit grenzüberschreitend organisiert wird.
Definition
Globalisierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Globalisierung bezeichnet den fortschreitenden Prozess der internationalen Verflechtung wirtschaftlicher Aktivitäten, Märkte und Wertschöpfungsketten. Sie beruht auf der räumlichen Entkopplung von Produktion, Arbeit, Kapital und Absatzmärkten durch technische Entwicklungen. Tatbestandlich liegt Globalisierung vor, wenn wirtschaftliche Entscheidungen standortübergreifend getroffen und organisatorisch koordiniert umgesetzt werden. Maßgeblich ist die dauerhafte Einbindung nationaler Arbeits- und Produktionsstrukturen in internationale Zusammenhänge. Globalisierung wirkt sich auf Beschäftigungsformen, Arbeitsorganisation und betriebliche Entscheidungsprozesse in grenzüberschreitenden Wertschöpfungssystemen aus. Eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Anpassung arbeitsrechtlicher Standards folgt aus Globalisierung nicht. Abzugrenzen ist Globalisierung von bloßer Außenhandelstätigkeit ohne strukturelle internationale Produktionsverflechtung. In der Praxis beeinflusst Globalisierung die Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen, Mitbestimmungstatbeständen und Standortentscheidungen von Unternehmen.