GmbH & Co. KG
In Kürze
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Personengesellschaft mit haftungsbeschränkter Komplementärin. Sie verbindet unternehmerische Flexibilität mit einer Trennung zwischen Geschäftsführung und persönlicher Haftung.
Definition
Die GmbH & Co. KG ist ein gesellschaftsrechtliches Modell des deutschen Privatrechts. Sie bezeichnet eine Kommanditgesellschaft, bei der die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters von einer GmbH übernommen wird. Kennzeichnend ist, dass keine natürliche Person unbeschränkt haftender Komplementär ist. Die GmbH & Co. KG liegt vor, wenn eine GmbH als Komplementärin und mindestens ein Kommanditist gesellschaftsvertraglich festgelegt sind. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegen der Komplementär-GmbH als gesetzlichem Organ. Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlagen beschränkt, während die Haftung der Komplementärin gesellschaftsrechtlich begrenzt ist. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den §§ 161 ff. Handelsgesetzbuch, abgekürzt HGB, sowie aus dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbHG. Die GmbH & Co. KG selbst ist nicht eigenständig kodifiziert. Die Rechtsform begründet keinen Anspruch auf Haftungsfreistellung außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Vermögenszuordnung. Abzugrenzen ist die GmbH & Co. KG von der klassischen Kommanditgesellschaft mit natürlicher Person als Komplementär. In der Praxis wird die GmbH & Co. KG häufig zur Organisation unternehmerischer Tätigkeit mit haftungsrechtlicher Risikobegrenzung eingesetzt.