GmbH
In Kürze
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Gesellschafterhaftung. Sie dient als rechtlicher Rahmen für unternehmerische Tätigkeit mit haftungsrechtlicher Trennung.
Definition
Die GmbH ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff des deutschen Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie bezeichnet eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung der Gesellschafter. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und erfasst nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Die GmbH entsteht durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und Eintragung in das Handelsregister. Voraussetzung ist ein festgelegtes Stammkapital, dessen gesetzliche Mindesthöhe dauerhaft einzuhalten ist bleibt. Rechtsgrundlage ist das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbHG. Organe der GmbH sind Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung mit gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Bereichen. Die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt durch die Geschäftsführung ohne satzungsmäßige Beschränkung. Die Rechtsform begründet keinen persönlichen Haftungsdurchgriff gegenüber Gesellschaftern ohne besondere Voraussetzungen gesetzliche. Von der GmbH zu unterscheiden ist die Personengesellschaft mit persönlicher Gesellschafterhaftung regelmäßig. In der Praxis wird diese Gesellschaftsform häufig für kleine und mittlere Unternehmen genutzt.