goldene Bilanzregel
In Kürze
Die goldene Bilanzregel beschreibt einen Grundsatz der fristenkongruenten Finanzierung von Vermögen. Sie ordnet langfristiges Kapital dauerhaft gebundenem Vermögen zu.
Definition
Die goldene Bilanzregel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet einen betriebswirtschaftlichen Finanzierungsgrundsatz zur strukturellen Sicherung der Unternehmensliquidität und Kapitalbindung. Kernaussage der goldenen Bilanzregel ist, dass langfristig gebundenes Vermögen durch langfristig verfügbares Kapital finanziert sein soll. Erforderlich ist, dass Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital oder langfristiges Fremdkapital gedeckt ist. Die Voraussetzung liegt vor, wenn Kapitalüberlassungsdauer und Kapitalbindungsdauer fristenkongruent aufeinander abgestimmt sind. Maßgeblich ist eine dauerhafte Deckungsrelation ohne kurzfristige Refinanzierungsabhängigkeit des Anlagevermögens. Die Regel dient der Beurteilung der finanziellen Stabilität anhand bilanzierter Vergangenheitswerte. Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der goldenen Bilanzregel besteht nicht. Abzugrenzen ist die goldene Bilanzregel von der silbernen Bilanzregel mit weitergehender Finanzierungsanforderung. In der Praxis wird die goldene Bilanzregel zur Analyse von Kapitalstruktur, Kreditwürdigkeit und langfristiger Finanzierungsstabilität herangezogen.