GPS
In Kürze
GPS bezeichnet ein satellitengestütztes System zur positionsgenauen Ortung von Objekten. Im Arbeitskontext ermöglicht es die räumliche Zuordnung dienstlicher Tätigkeiten.
Definition
GPS ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. GPS bezeichnet ein globales satellitengestütztes Positionsbestimmungssystem zur kontinuierlichen Ermittlung geografischer Standortdaten. Es wird eingesetzt, um Bewegungen von Fahrzeugen, Geräten oder Personen räumlich und zeitlich zu erfassen. Tatbestandlich liegt GPS-Nutzung vor, wenn Standortdaten automatisiert erhoben, verarbeitet oder ausgewertet werden. Die Erhebung erfolgt regelmäßig mittels technischer Endgeräte mit direkter Satellitenkommunikation. GPS-generierte Daten können personenbezogene Daten darstellen, sofern ein Bezug zu identifizierbaren Beschäftigten besteht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist § 26 Bundesdatenschutzgesetz, abgekürzt BDSG, in Verbindung mit Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO. Der Einsatz von GPS begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Abzugrenzen ist GPS von nicht ortungsbezogenen Telematiksystemen ohne Standorterfassung. In der Praxis wird GPS zur Organisation betrieblicher Abläufe, zur Disposition und zur Dokumentation dienstlicher Nutzung eingesetzt.