Halbfabrikat
In Kürze
Ein Halbfabrikat ist ein Vorprodukt innerhalb eines mehrstufigen Produktionsprozesses. Es dient der Weiterverarbeitung und ist nicht für den unmittelbaren Absatz bestimmt.
Definition
Halbfabrikat ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet ein materielles Erzeugnis, das im Produktionsprozess hergestellt oder bezogen wird. Das Erzeugnis ist technisch fertiggestellt, jedoch funktional für die Weiterverarbeitung vorgesehen. Ein Halbfabrikat liegt vor, wenn das Produkt Bestandteil eines übergeordneten Endprodukts ist. Die Zuordnung erfolgt unabhängig davon, ob die Herstellung intern oder durch Zulieferer erfolgt. In der Rechnungslegung wird das Halbfabrikat als unfertiges Erzeugnis dem Umlaufvermögen zugeordnet. Maßgeblich ist dabei die objektive Zweckbestimmung innerhalb des betrieblichen Leistungsprozesses. Rechtsgrundlage für den bilanziellen Ausweis ist § 266 Absatz 2 Handelsgesetzbuch HGB. Eine eigenständige Absatzbestimmung oder Marktgängigkeit ist für die Einordnung nicht erforderlich. Das Halbfabrikat ist von Fertigerzeugnissen abzugrenzen, die keiner weiteren Verarbeitung mehr bedürfen. In der Praxis beeinflusst das Halbfabrikat insbesondere Lagerbewertung, Kostenrechnung und die Darstellung von Beständen im Jahresabschluss.