Hamburger Modell
In Kürze
Hamburger Modell bezeichnet die ärztlich begleitete Rückkehr erkrankter Beschäftigter in die Arbeitsfähigkeit. Die Arbeitsleistung wird schrittweise erhöht, während der Status der Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.
Definition
Hamburger Modell ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Beschäftigter Personen. Es ermöglicht eine zeitlich begrenzte, abgestufte Wiederaufnahme der Arbeitsleistung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit. Der Tatbestand liegt vor, wenn ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan mit Umfang und Dauer festgelegt ist. Die Durchführung des Hamburger Modell setzt die Zustimmung von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und zuständigem Sozialleistungsträger voraus. Rechtsgrundlage ist § 74 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V sowie § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. Während der Maßnahme besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt, da der arbeitsrechtliche Status unverändert bleibt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Übernahme der vereinbarten Arbeitszeiten entsteht durch die Maßnahme nicht. Das Hamburger Modell ist von einer vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit abzugrenzen. Das Hamburger Modell wird regelmäßig im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements eingesetzt praktisch.