Handelsbilanz
In Kürze
Die Handelsbilanz bildet die handelsrechtliche Vermögens- und Schuldendarstellung eines Unternehmens. Sie ermöglicht externen Adressaten einen standardisierten Einblick in die finanzielle Lage.
Definition
Handelsbilanz ist ein Begriff des Handelsrechts mit Bilanzfunktion im externen Rechnungswesen von Unternehmen. Sie stellt Vermögenswerte und Schulden stichtagsbezogen gegenüber und vermittelt die finanzielle Lage nach handelsrechtlichen Maßstäben. Die Anwendung liegt vor, wenn Ansatz, Bewertung und Gliederung nach den gesetzlichen Bewertungsvorschriften festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere § 242 HGB und ergänzend § 238 HGB. Die Handelsbilanz begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch und ersetzt keine steuerliche Gewinnermittlung vollständig. Von der Steuerbilanz ist die Handelsbilanz durch ihren primär handelsrechtlichen Bewertungsmaßstab abzugrenzen. In der Praxis dient die Handelsbilanz als Informationsgrundlage für Gläubiger, Anteilseigner und andere externe Adressaten.