Handelsgesetzbuch
In Kürze
Das Handelsgesetzbuch regelt zentrale Rechtsfragen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Es bildet die gesetzliche Grundlage für handelsrechtliche Sondervorschriften.
Definition
Handelsgesetzbuch ist ein Begriff des deutschen Handelsrechts mit normativer Funktion für kaufmännische Geschäftstätigkeit. Es regelt besondere Rechte und Pflichten von Kaufleuten im Rahmen privatrechtlicher Rechtsbeziehungen. Das Handelsgesetzbuch ergänzt das allgemeine Zivilrecht durch speziellere Vorschriften für Handelsgeschäfte. Seine Anwendung ist eröffnet, wenn ein Rechtsverhältnis einem Kaufmann und einem Handelsgeschäft zuzuordnen ist. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB), das gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Vorrang entfaltet. Das Handelsgesetzbuch enthält Regelungen zur Firma, zum Handelsregister und zur Rechnungslegung. Es bestimmt außerdem Anforderungen an Buchführung, Jahresabschluss und handelsrechtliche Publizität. Eine unmittelbare Anwendung auf nichtkaufmännische Privatgeschäfte ist nicht vorgesehen. Vom allgemeinen Zivilrecht ist das Handelsgesetzbuch durch seinen personenbezogenen Anwendungsbereich abzugrenzen. In der Praxis strukturiert das Handelsgesetzbuch den rechtlichen Rahmen des unternehmerischen Geschäftsverkehrs.