Handelsregister
In Kürze
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis für rechtlich relevante Unternehmensangaben. Es schafft Transparenz und Rechtssicherheit im kaufmännischen Geschäftsverkehr.
Definition
Handelsregister ist ein Begriff des Handelsrechts mit registerrechtlicher Dokumentationsfunktion. Es erfasst rechtserhebliche Tatsachen über Kaufleute und Handelsgesellschaften in strukturierter Form. Die Führung erfolgt durch Registergerichte bei den Amtsgerichten in elektronischer Form. Die Eintragung liegt vor, wenn gesetzlich bestimmte Unternehmensdaten verbindlich festgehalten sind. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere §§ 8 und 9 HGB. Das Handelsregister begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Unternehmensgründung oder Geschäftsbefugnis. Vom Unternehmensregister ist das Handelsregister durch seinen engeren Anwendungsbereich abzugrenzen. In der Praxis dient das Handelsregister der Information von Geschäftspartnern über Haftung, Vertretung und Rechtsform.