Homepage
In Kürze
Eine Homepage ist die zentrale Einstiegsseite eines digitalen Informationsangebots. Sie dient der strukturierten Darstellung von Inhalten und der Weiterleitung zu weiteren Bereichen.
Definition
Homepage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug auf digitale Informations- und Kommunikationsstrukturen im Betrieb. Er bezeichnet die zentrale Start- und Einstiegsseite eines internetbasierten Informationsangebots mit strukturierter Navigation. Der Begriff erfasst Inhalte, die dauerhaft bereitgestellt sind und den ersten Zugang zu weiterführenden Informationen ermöglichen. Eine betriebliche Zuordnung liegt vor, wenn die Seite organisatorisch einem Arbeitgeber oder einer betrieblichen Einheit zugeordnet ist. Im Kontext der Betriebsratsarbeit ist die Nutzung als Kommunikationsmittel relevant für die interne Unterrichtung der Belegschaft. Rechtsgrundlage für den Zugriff auf technische Voraussetzungen ist § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine Homepage begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder eine konkrete technische Ausgestaltung. Von einer Startseite im Intranet unterscheidet sich die Homepage nicht durch ihren Zweck, sondern durch ihre technische Einbindung. In der Praxis dient die Homepage als strukturierter Einstiegspunkt für Informationen und Mitteilungen innerhalb digitaler Systeme. Sie bündelt Inhalte, erleichtert Orientierung und unterstützt eine einheitliche Darstellung organisatorischer Informationen. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach technischen Rahmenbedingungen sowie bestehenden betrieblichen Kommunikations- und Informationswegen.