Angeklagter
In Kürze
Der Angeklagte ist die prozessuale Bezeichnung einer Person im strafgerichtlichen Hauptverfahren. Die Stellung entsteht mit gerichtlicher Eröffnung des Hauptverfahrens.
Definition
Der Angeklagte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Person, gegen die im Strafprozess das Hauptverfahren eröffnet worden ist. Die Stellung als Angeklagter entsteht durch den gerichtlichen Eröffnungsbeschluss nach Anklageerhebung. Sie setzt einen hinreichenden Tatverdacht und die Zulassung der öffentlichen Klage voraus. Der Angeklagte ist Verfahrensbeteiligter mit eigenständigen Rechten und prozessualen Pflichten im Hauptverfahren. Zu den Pflichten gehört grundsätzlich die Anwesenheit während der Hauptverhandlung. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Strafprozessordnung, abgekürzt StPO, insbesondere § 157 StPO. Der Angeklagte kann unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen von der Anwesenheitspflicht befreit werden. Die Stellung begründet keine Verpflichtung zur Sache auszusagen oder sich selbst zu belasten. Sie ist vom Angeschuldigten abzugrenzen, dessen Stellung dem Hauptverfahren vorgelagert ist. In der gerichtlichen Praxis bestimmt die Stellung als Angeklagter den Umfang der Verfahrensrechte im Strafprozess.