Human Resources
In Kürze
Human Resources bezeichnet den organisatorischen Bereich der Personalverwaltung und Personalentwicklung. Er bündelt Aufgaben rund um Beschäftigte und deren Einsatz im Unternehmen.
Definition
Human Resources ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur organisatorischen Verortung personalbezogener Funktionen im Unternehmen. Er bezeichnet den betrieblichen Aufgabenbereich, der sich mit Planung, Einsatz und Entwicklung von Beschäftigten befasst. Human Resources umfasst insbesondere Tätigkeiten der Personalverwaltung, Personalentwicklung und arbeitsrechtlichen Betreuung von Arbeitsverhältnissen. Voraussetzung ist eine institutionelle Zuständigkeit für personalbezogene Prozesse innerhalb der betrieblichen Organisation. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen von Human Resources nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Begriff beschreibt eine funktionale Organisationseinheit und keine einzelne Maßnahme oder Tätigkeit. Human Resources begründet keinen eigenständigen Anspruch von Beschäftigten auf bestimmte personelle Maßnahmen. Vom Begriff Humankapital unterscheidet sich Human Resources durch den Fokus auf organisatorische Aufgaben statt personengebundenes Leistungswissen. In der Praxis dient der Begriff der strukturellen Zuordnung personalbezogener Aufgaben, Zuständigkeiten und Prozesse im Betrieb.