Abgeltungssteuer
In Kürze
Die Abgeltungssteuer erfasst pauschal Erträge aus privatem Kapitalvermögen. Der Steuerabzug erfolgt regelmäßig direkt an der Quelle durch auszahlende Stellen.
Definition
Abgeltungssteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff mit pauschaler Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie erfasst laufende und realisierte Erträge aus Kapitalanlagen unabhängig vom individuellen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Tatbestandlich liegt sie vor, wenn Kapitalerträge zufließen und der Steuerabzug an der Quelle erfolgt. Der Steuerabzug erfolgt regelmäßig durch inländische Kreditinstitute bei Auszahlung oder Gutschrift der Erträge. Mit dem Einbehalt sind Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abschließend abgegolten rechtlich. Ein Freistellungsbetrag kann die Bemessungsgrundlage mindern, soweit die gesetzlichen Pauschbeträge berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Einkommensteuergesetz (EStG), ergänzt durch Regelungen zur Kapitalertragsteuer im EStG. Die Abgeltungssteuer begründet keinen eigenständigen Veranlagungsanspruch des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung grundsätzlich. Sie ist von der tariflichen Einkommensteuer abzugrenzen, da die Abgeltungssteuer pauschal und quellenbezogen erhoben wird. In der Praxis vereinfacht die Abgeltungssteuer den Steuerabzug bei Banken und reduziert Deklarationspflichten für private Anleger.