Absatz
In Kürze
Absatz bezeichnet die marktorientierte Überlassung von Gütern oder Dienstleistungen gegen Entgelt. Er umfasst sowohl den Vorgang als auch das mengenmäßige Ergebnis der Verwertung.
Definition
Absatz ist ein Begriff. Er beschreibt die entgeltliche Überlassung von Gütern oder Dienstleistungen an externe Marktteilnehmer. Der Absatz umfasst sowohl den wirtschaftlichen Vorgang als auch dessen mengenmäßiges Ergebnis. Er liegt vor, wenn hergestellte oder beschaffte Leistungen systematisch an Nachfrager weitergegeben werden. Zum Absatz gehören alle betrieblichen Aktivitäten, die auf Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der Güterüberlassung gerichtet sind. Rechtsgrundlagen sind nicht erforderlich, da der Absatz primär betriebswirtschaftlich definiert ist. Der Absatz begründet keinen eigenständigen rechtlichen Anspruch gegenüber Abnehmern oder Dritten. Vom Umsatz ist der Absatz abzugrenzen, da dieser erst aus Menge und Preis rechnerisch entsteht. In der Praxis dient der Absatz als zentrale Bezugsgröße für Planung, Steuerung und Kontrolle marktorientierter Unternehmensprozesse.