Abschlussbilanz
In Kürze
Die Abschlussbilanz stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zum Geschäftsjahresende dar. Sie bildet den rechnerischen Abschluss der laufenden Buchführung.
Definition
Abschlussbilanz ist ein handelsrechtliches Instrument der externen Rechnungslegung von Unternehmen. Sie stellt zum Abschluss eines Geschäftsjahres Aktiva und Passiva einschließlich Eigenkapital und Fremdkapital gegenüber. Die Abschlussbilanz liegt vor, wenn alle Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres vollständig erfasst und periodengerecht abgegrenzt sind. Sie umfasst die Bilanz sowie die rechnerische Einbeziehung des Ergebnisses der Gewinn- und Verlustrechnung. Rechtsgrundlagen sind § 242 Handelsgesetzbuch (HGB) und § 264 HGB für Kapitalgesellschaften. Die Abschlussbilanz begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch, sondern dient der rechnerischen Vermögensdarstellung. Von der Eröffnungsbilanz ist die Abschlussbilanz abzugrenzen, da sie den Endzustand und nicht den Anfangsbestand abbildet. In der Praxis bildet sie die Grundlage für Veröffentlichungspflichten, Besteuerung und die Ableitung der Bilanz des Folgejahres.