Abschreibungsdauer
In Kürze
Die Abschreibungsdauer bestimmt den Zeitraum der wertmäßigen Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie richtet sich nach der voraussichtlichen betrieblichen Nutzbarkeit.
Definition
Abschreibungsdauer ist ein handels- und steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zeitraum, über den die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands verteilt werden. Die Abschreibungsdauer bestimmt sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzbarkeit im betrieblichen Einsatz. Sie liegt vor, wenn ein abnutzbarer Vermögensgegenstand zeitlich begrenzt genutzt wird. Maßgeblich sind objektive Nutzungserwartungen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Faktoren. Für die Abschreibungsdauer gelten § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Abschreibungsdauer begründet keinen Anspruch auf bestimmte Abschreibungsmethoden oder -beträge. Von der Nutzungsintensität ist die Abschreibungsdauer abzugrenzen, da sie den zeitlichen Rahmen und nicht die Abschreibungshöhe festlegt. In der Praxis steuert sie die periodengerechte Aufwandserfassung und beeinflusst Gewinnermittlung und Bilanzansatz.