Agio
In Kürze
Agio bezeichnet einen Aufschlag auf einen Nenn- oder Ausgabewert. Es entsteht bei Kapitalmaßnahmen oder Finanztransaktionen.
Definition
Agio ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines wertbezogenen Aufschlags im Rahmen finanzwirtschaftlicher Vorgänge. Der Begriff Agio beschreibt die positive Differenz zwischen einem Nennwert und einem tatsächlich zu zahlenden höheren Betrag. Agio liegt vor, wenn Kapitalanteile, Wertpapiere oder vergleichbare Finanzinstrumente über ihrem Nennwert ausgegeben werden. Voraussetzung ist eine rechnerisch feststellbare Überzahlung gegenüber dem formalen Bezugswert des Instruments. Die handelsrechtliche Behandlung richtet sich nach dem Handelsgesetzbuch, insbesondere § 272 Absatz 2 HGB. Danach ist das Agio als Teil der Kapitalrücklage bilanziell gesondert auszuweisen. Eine Verpflichtung zur Erhebung eines Agio besteht für Vertragsparteien nicht. Agio ist vom Disagio abzugrenzen, das einen Abschlag unter den Nennwert beschreibt. In der Praxis beeinflusst das Agio die Eigenkapitalstruktur und die rechnerische Bewertung von Kapitalmaßnahmen.