Akkordlohn
In Kürze
Akkordlohn ist eine leistungsbezogene Entgeltform im Arbeitsverhältnis. Die Vergütung richtet sich nach der erbrachten Arbeitsmenge.
Definition
Akkordlohn ist ein arbeitsrechtliches Modell der Entgeltbemessung bei abhängiger Beschäftigung. Der Begriff Akkordlohn bezeichnet eine Vergütungsform, bei der die Höhe des Arbeitsentgelts unmittelbar an die erbrachte Leistungsmenge anknüpft. Akkordlohn liegt vor, wenn die Vergütung nach objektiv messbaren Leistungseinheiten wie Stückzahl oder vergleichbarer Größe berechnet ist. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsleistung durch die beschäftigte Person selbst beeinflussbar und reproduzierbar bestimmbar ist. Die Einführung und Ausgestaltung unterliegt der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 87 Absatz 1 Nummer 10 BetrVG. Akkordlohn begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Entgelthöhe unabhängig von der Leistung. Akkordlohn ist vom Zeitlohn abzugrenzen, bei dem allein die Dauer der Arbeitsleistung vergütet wird. In der Praxis wird Akkordlohn vor allem bei standardisierten und mengenmäßig erfassbaren Tätigkeiten eingesetzt.