Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung
In Kürze
Die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft jede Arbeitgeberkündigung. Sie ermöglicht dem Betriebsrat eine Stellungnahme ohne Bindung der Entscheidung.
Definition
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument im individualrechtlichen Kündigungsschutzverfahren. Es beschreibt das formalisierte Beteiligungsverfahren vor dem Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung gegenüber Arbeitnehmern. Die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber alle tragenden Kündigungsumstände vollständig mitteilt. Die Mitteilung muss Zeitpunkt, Person, Kündigungsart und die subjektiv maßgeblichen Gründe enthalten. Rechtsgrundlage ist § 102 Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG, für Kündigungen im Betrieb verbindlich. Der Betriebsrat erhält eine gesetzliche Frist zur Stellungnahme vor dem Kündigungsausspruch jeweils. Die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung begründet kein eigenständiges Zustimmungsrecht des Betriebsrats. Sie ist von Mitbestimmungsverfahren abzugrenzen, da keine Sperrwirkung für den Kündigungsausspruch besteht. In der Praxis entscheidet die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung über die Wirksamkeit der Kündigung.