Anlagengitter
In Kürze
Das Anlagengitter stellt die Entwicklung des betrieblichen Anlagevermögens über ein Geschäftsjahr strukturiert dar. Es fasst Zugänge, Abgänge und Abschreibungen in einer standardisierten Übersicht zusammen.
Definition
Anlagengitter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Darstellung der wertmäßigen Entwicklung des Anlagevermögens. Er bezeichnet eine tabellarische Übersicht aller langfristig genutzten Vermögensgegenstände eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Das Anlagengitter liegt vor, wenn Anschaffungs oder Herstellungskosten, Zu und Abgänge sowie Abschreibungen vollständig festgehalten sind. Erfasst werden ausschließlich bilanzierte Anlagegüter mit fortgeführten Buchwerten zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Darstellung erfolgt stichtagsbezogen und nachvollziehbar nach einheitlichen Gliederungsgrundsätzen der Rechnungslegung. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch HGB, insbesondere § 284 Absatz 3 HGB. Das Anlagengitter begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Investitionen oder bilanzielle Neubewertungen. Abzugrenzen ist das Anlagengitter von der Anlagenbuchhaltung, die die laufende Erfassung der einzelnen Vermögensbewegungen übernimmt. In der Praxis dient das Anlagengitter der transparenten Information über Bestand, Wertentwicklung und Abschreibungsverlauf des Anlagevermögens.