Anzahlung
In Kürze
Anzahlung bezeichnet eine vor Vertragserfüllung erbrachte Teilzahlung auf eine geschuldete Geldleistung. Sie dient der finanziellen Absicherung eines bestehenden Austauschverhältnisses.
Definition
Anzahlung ist ein zivilrechtlich geprägter Begriff. Anzahlung bezeichnet eine vor vollständiger Leistungserbringung bewirkte Teilzahlung auf eine vertraglich geschuldete Gesamtvergütung. Sie liegt vor, wenn ein wirksames Schuldverhältnis besteht und ein bestimmter Teilbetrag vorab festgelegt ist. Die Zahlung erfolgt vor Fälligkeit der Hauptleistung und wird auf den endgültigen Anspruch angerechnet. Rechtsgrundlage ist regelmäßig ein Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Eine Anzahlung begründet keinen eigenständigen Erfüllungsanspruch außerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses. Sie ist von einer vollständigen Vorauszahlung abzugrenzen, da lediglich ein Teilbetrag geleistet wird. In der Praxis wird Anzahlung insbesondere zur Absicherung von Vorleistungen und zur Liquiditätssteuerung eingesetzt.