Arbeitsentgelt
In Kürze
Arbeitsentgelt bezeichnet die vom Arbeitgeber geschuldete Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Erfasst werden Geldleistungen und geldwerte Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis.
Definition
Arbeitsentgelt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Arbeitsentgelt bezeichnet die vom Arbeitgeber geschuldete Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung. Erfasst sind alle Geldleistungen und geldwerten Vorteile, die im Austausch für Arbeitsleistung gewährt werden. Arbeitsentgelt liegt vor, wenn eine Leistung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis resultiert und diesem funktional zugeordnet ist. Maßgeblich ist, dass die Leistung objektiv als Entgeltbestandteil bestimmt oder rechtlich einzuordnen ist. Die Festlegung ergibt sich regelmäßig aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder kollektivrechtlicher Regelung. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 611a Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch BGB sowie ergänzend § 107 Gewerbeordnung GewO. Arbeitsentgelt umfasst laufende und einmalige Zahlungen sowie zusätzlich gewährte Sachbezüge mit Entgeltcharakter. Aufwendungsersatz und Entschädigungen für nicht arbeitsleistungsbezogene Nachteile gehören nicht zum Arbeitsentgelt. Vom Begriff zu unterscheiden ist der sozialversicherungsrechtliche Entgeltbegriff nach § 14 Sozialgesetzbuch Viertes Buch SGB IV. In der Praxis bestimmt Arbeitsentgelt die Berechnungsgrundlage für Vergütungspflichten, Entgeltfortzahlung und kollektivrechtliche Mitbestimmungstatbestände.