Arbeitslohn
In Kürze
Arbeitslohn bezeichnet die geldwerte Gegenleistung für eine abhängige Beschäftigung. Er wird vom Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbracht.
Definition
Arbeitslohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Arbeitslohn bezeichnet die vom Arbeitgeber geschuldete geldwerte Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung. Er liegt vor, wenn aufgrund eines wirksamen Arbeitsvertrags eine Vergütungspflicht für geleistete oder als geleistet geltende Arbeit festgelegt ist. Der Arbeitslohn umfasst laufende und einmalige Einnahmen, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder Auszahlungsform. Maßgeblich ist der unmittelbare Zusammenhang zwischen Beschäftigung und Vergütungsanspruch ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Leistungserfolg. Rechtsgrundlage ist der Arbeitsvertrag gemäß § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie § 14 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Arbeitslohn begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Entgelthöhe außerhalb gesetzlicher oder kollektivrechtlicher Vorgaben. Abzugrenzen ist Arbeitslohn von der Besoldung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse, die dem Alimentationsprinzip unterliegt. Arbeitslohn ist praxisrelevant, da er Grundlage für Abrechnung, Steuerpflicht und sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist.