Arbeitslosenquote
In Kürze
Die Arbeitslosenquote misst den prozentualen Anteil registrierter Arbeitsloser an den zivilen Erwerbspersonen. Sie dient der standardisierten Beschreibung der Arbeitsmarktlage.
Definition
Die Arbeitslosenquote ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur statistischen Abbildung des Arbeitsmarktes. Sie beschreibt den prozentualen Anteil registrierter Arbeitsloser an der Gesamtzahl der zivilen Erwerbspersonen. Erfasst werden ausschließlich Personen ohne Beschäftigung, die bei der zuständigen Arbeitsverwaltung gemeldet sind. Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung rechtlich zulässig, tatsächlich möglich und zeitlich verfügbar ist. Die Arbeitslosenquote bezieht sich regelmäßig auf Personen, die weniger als fünfzehn Wochenstunden arbeiten. Maßgeblich ist dabei die arbeitsrechtliche Definition der Arbeitslosigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch, SGB III. Rechtsgrundlage für die arbeitslose Eigenschaft ist § 16 Sozialgesetzbuch Drittes Buch, SGB III. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung oder Veröffentlichung besteht nicht. Von der Erwerbslosenstatistik ist die Kennzahl abzugrenzen, da dort auch nicht registrierte Arbeitssuchende enthalten sind. Die Arbeitslosenquote berücksichtigt keine Personen in Ausbildung, Krankheit oder arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Sie wird regelmäßig durch die Bundesagentur für Arbeit nach einheitlichen Kriterien ermittelt. Die Arbeitslosenquote besitzt erhebliche Bedeutung für arbeitsmarktbezogene Planung, Bewertung und Berichterstattung.